AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Hotel Scheidberg GmbH
Geschäftsführung Manuela und Roland Dietzen
Stand 01. 03 2020

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von:
Hotelzimmern
Tagungsräumen
Bankett und Veranstaltungsräumen
sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotel Scheidberg

2. Vertragsabschluß und Haftung

1. der Vertrag kommt durch die Antragannahme (Bestätigung) des Hotels an den Auftraggeber zustande und ist mit Auftragannahme bindend. Vertragspartner sind der Auftraggeber (Veranstalter, Gast, Firma) und das Hotel Scheidberg. Die Bestätigung muß von beiden Partnern unterschrieben sein.

2. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotel Scheidberg

3. Der Auftraggeber haftet auch im Falle einer Bestellung für Dritte (z.B. als Vermittler) mit diesem gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

4. Der Auftraggeber haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Seite verursacht wurden ebenso wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter hierfür die entsprechende Versicherung abzuschließen. Um Beschädigungen vorzubeugen darf, ohne vorherige schriftliche Genehmigung kein Deko Material an Wänden o. ä. angebracht werden.

5. Das Hotel Scheidberg haftet nur für eingebracht Gegenstände, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotel Scheidbergs hinterlassen werden. Wertgegenstände sind an der Rezeption zu hinterlegen. Der Haftungsumfang des Hotel Scheidbergs ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 1.000,oo Euro begrenzt.

6. Jegliches offene Feuer, Wunderkerzen, Feuerwerk etc. ist auf dem Gelände des Hotels wegen Feuergefahr verboten, Sonderabsprachen ausgenommen.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Alle vereinbarten Preise schließen die gesetzl. Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 12 Monate so behält sich das Hotel das Recht vor Preisänderungen bis max. 5% vorzunehmen.

3. Die Rechnungen des Hotel Scheidberg sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4. Das Hotel Scheidberg ist berechtigt im Angebot eine Vorauszahlung in Höhe von 60% auf den zu erwartenden Umsatz zu verlangen. Durch den Auftraggeber bestellte Leistungen Dritter, die über das Hotel abgerechnet werden können ebenfalls als Vorauskasse gefordert werden.

5. Bei geschlossenen Veranstaltungen wird ab 1.00 Uhr eine Personalkostenpauschale je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. (schriftlich vereinbart)

4. Rücktritt

Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Scheidberg gesetzten, angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund z. B. höherer Gewalt oder Wechsel der Eigentumsverhältnisse vom Vertrag zurückzutreten.

Das Hotel hat den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz außer bei grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

5. Mitgebrachte Speisen & Getränke

dürfen in den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotel Scheidbergs nicht verzehrt werden, außer eine individuelle Sonderregelung wie Kork-oder Gedeckgeld wurde vereinbart. Die nichtverzehrten Speisen bei Büffets und Menüs werden aus hygienischen Gründen vom Hotel entsorgt und dem Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt.

6. Raumänderungen

Raumänderungen bleiben dem Hotel Scheidberg vorbehalten, soweit dies für den Auftragnehmer zumutbar ist. Hochzeitsfeierlichkeiten sind davon ausgenommen.

7. Änderungen der Teilnehmerzahlen

Die Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muß spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.

Die 3 Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenzahl ist Rechnungsgrundlage. Die Meldung der Personen muss schriftlich erfolgen. Das Alter der Kinder ist ebenfalls bei dieser Angabe mitzuteilen.

Die Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

8. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)

Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitvermietung nicht mehr möglich ist. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8ten und 4ten Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.

Bei einem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis Bankett x Personenzahl

9. Nebenabreden, Gerichtsstand

Nebenabreden sind nur bindend, wenn Sie schriftlich bestätigt wurden. Gerichtsstand ist Saarlouis.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB’s unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Es gilt deutsches Recht.

II Veranstaltungen und Tagungen

Der Auftraggeber muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer 3 Werktage vor dem Termin mitteilen. Abweichungen werden bis zu maximal 5 % berücksichtigt, darüber hinausgehende Abweichungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Stornokosten für Tagungen

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gilt die folgende Stornoregelung:

Grundsätzlich müssen Fremdleistungen, die das Hotel Scheidberg in Ihrem Auftrag bestellt, in Rechnung gestellt werden, außer die Fremdfirma stellt diese nicht in Rechnung.

über 4 Wochen vor der Veranstaltung
keine Kosten, vorausgesetzt das Hotel Scheidberg kann anderweitig vermieten, sonst Zahlung der Raummiete

bis 21 Tage vor der Veranstaltung
Berechnung der Raummiete bzw. Bereitstellungskosten

bis 14 Tage vor der Veranstaltung
Berechnung der Raummiete sowie 60 % des entgangenen Umsatzes

ab 7 Tage vor der Veranstaltung
Berechnung der Raummiete sowie 80 % des entgangenen Umsatzes.

Stornokosten bei Hochzeiten

8 Monate vor dem Termin kostenlos. Dann berechnen wir 50 % des zu erwartenden Gewinns

Kinderregelung bei Banketten
Kinder bis 3 Jahre sind kostenfrei
ab dem 3. Geburtstag berechnen wir zwischen 30% und 50% des Einzelpreises und ab dem 12. Geburtstag den vollen Preis – oder es gelten die vertraglich festgelegten Stafflungen.

Stornokosten für Hotelzimmer

bei Einzelbuchungen ist die Stornierung bis 24 vor Anreise kostenfrei
dann werden 80 % der Übernachtung ohne Frühstück berechnet
bei Buchungen über die Vermittlungsportale gelten die dort hinterlegten Bedingungen.

Kleingruppen:

ab 3 Zimmern bis 3 Tage vor der Anreise
50 % der vereinbarten Leistung
bis 1 Tag vor der Anreise
80 % der vereinbarten Leistung
weniger als 1 Tag
100 % der vereinbarten Leistung

mehr als 3 Zimmer
bis 14 Tage vor der Anreise – keine Kosten
bis 4 Tage vor der Anreise 50 % der vereinbarten Leistung
weniger als 2 Tage – 80% der vereinbarten Leistung
weniger als 1 Tag – 100 % der vereinbarten Leistung

Kinder bis 3 Jahren im Bett der Eltern sind kostenfrei.
für das Kinderfrühstück wird 5,00 in Rechnung gestellt
Kinderbett 8,50 Euro – Zustellbett 38,00 Euro

Rücktritt des Hotels

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet – so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten.

Beispiel :

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.


Wallerfangen, den 05. März 2020
Hotel Scheidberg GmbH
St. Vallier Str. 1
66798 Wallerfangen
www.hotel-scheidberg.de
info@hotel-scheidberg.de

HIER können Sie sich unsere AGBs als PDF runterladen.

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