AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

I. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSPARTNER

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Scheidberg, St. Vallier 1, 66798 Wallerfangen (im weiteren „Hotel“ genannt).

(2) Vertragspartner des Kunden ist:

Green-S SPA GmbH

Hotel Scheidberg

Löffelstrasse 44

70597 Stuttgart

Deutschland

Telefon: 06837 / 75-0

Telefax: 06837 / 75-30

Web: www.hotel-scheidberg.de

E-Mail: info@hotelscheidberg.de

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Volker Kurz

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 785650

USt.Id.: DE 355632492

(3) Für die Einbeziehung in den geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Die Darstellungen der Leistungen des Hotels im Internet, in Katalogen oder anderweitig sind stets nur Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit der vollständig ausgefüllten Buchung bietet der Kunde dem Hotel den Abschluss eines Vertrages über die angegebenen Leistungen verbindlich an. Bei der Buchung sind auch die Namen der Mitreisenden anzugeben, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Informationen nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erhält der Kunde vor Versand der Buchungsanfrage, ebenso das Formblatt nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 Abs. 1 EGBGB.

(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Reiseanmeldung durch Übersendung der Reisebestätigung oder auf andere Weise formfrei annehmen. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss wird das Hotel dem Kunden die Reisebestätigung sowie den Sicherungsschein zur Verfügung stellen, soweit eine gesetzliche Sicherungspflicht besteht.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei haftet das Hotel auch für die in den Pauschalen angebotenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(3) Rechnungen des Hotels, bei denen nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt angegeben ist, sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes vorbehalten.

IV. STORNIERUNG EINZELNER BESTANDTEILE, RÜCKTRITT DES KUNDEN

(1) Vertragsgegenständliche Leistungen des Hotels verstehen sich stets als Gesamtheit. Einzelne Leistungen können nicht einzeln storniert werden, es sei denn, das Hotel stimmt dem ausdrücklich zu.

(2) Ist ausschließlich die Übernachtung (ggf. mit Frühstück) Gegenstand des Vertrages („Basic-Tarif“) und liegt kein Reisevertrag gem. § 651a Absatz 2 BGB vor, gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit nicht ein gesetzlicher Rücktrittsgrund eingreift. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt. Das Hotel kann dem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.

(3) In allen anderen Fällen kann der Kunde vor dem ersten Tag der gebuchten Aufenthaltsdauer (im Weiteren: Erster Tag der Buchung) jederzeit von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, wird das Hotel von seinen Leistungen frei. Der Kunde wird von der Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises frei. Das Hotel kann jedoch Stornierungsgebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen.

(4) Tritt der Kunde in einem Fall nach Abs. 3 vom Vertrag zurück, so kann das Hotel Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen sowie die eigenen Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzes richtet sich primär nach der individuellen Absprache zu der jeweils gebuchten Reise, konkret den individuellen Angaben zur Stornierbarkeit. Sind solche nicht gemacht, gelten die folgenden Pauschalstaffeln:

Ab dem 30. Tag vor dem ersten Tag der Buchung: 40%

Ab dem 24. Tag vor dem ersten Tag der Buchung 50%

Ab dem 14. Tag vor dem ersten Tag der Buchung 80%

Ab dem 3. Tag vor dem ersten Tag der Buchung bis zum ersten Buchungstag oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

Im Falle des Rücktritts entfallen die Aufschläge für Verpflegung, so für Halb- oder Vollpension, ersatzlos.

Auf Verlangen des Kunden wird das Hotel die Höhe der Entschädigung begründen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

(5) Die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung tritt nicht ein, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe oder auf der Wegstrecke zum Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind oder drohen aufzutreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, beispielsweise ein pandemischer Zustand herrscht.

(6) Bis zum ersten Tag der Buchung kann der Kunde verlangen, dass ein von ihm zu benennender Dritter in den Vertrag eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt. Das Hotel kann dem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

(1) Dem Hotel steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde mit der Gegenleistung in Verzug gerät und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen. Dem Hotel steht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu.

(2) Das Hotel kann Tarifvarianten anbieten, die ausschließlich die Übernachtungsleistung (ggf.mit Frühstück) beinhalten und die eine komplette oder anteilige Vorauszahlung erfordern. Das Hotel ist in solchen Fällen zur Stornierung der Buchung berechtigt, wenn die Vorauszahlung nicht innerhalb der in der Reservierungsbestätigung angeführten Frist eingeht bzw. die Zahlung über das vom Kunden gewählte Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) nicht erfolgt oder erfolgen kann.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wäre individuell vereinbart.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf weitere Nutzung werden hierdurch nicht begründet.

Auf Verlangen des Kunden wird das Hotel die Höhe der Entschädigung begründen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

(1) Für Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit, die der Kunde erleidet, haftet das Hotel für jedes mindestens fahrlässige Verhalten seiner Angestellten sowie aller Erfüllungsgehilfen.

(2) Die Haftung des Hotels für sonstige Schäden ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises begrenzt, wenn das Hotel den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat oder für diesen allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reisendem und Reise.

(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, also nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro. Die Haftung des Hotels ist hiervon abweichend unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung es entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu Unrecht abgelehnt hat.

Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einer angemessenen Wertgrenze (§ 702 Abs. 3 BGB) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt eindringlich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

(4) Das Hotel steht für technische Fehler des Buchungssysteme ein.

VIII. Mängel

(1) Werden vertragsgegenständliche Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde unter Anzeige des Mangels Abhilfe verlangen. Diese kann durch das Hotel auch in der Weise getroffen werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Das Hotel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

(2) Mängel der Reise hat der Kunde dem Hotel vor Ort unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die nachfolgend geregelten Minderungsansprüche treten nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

(3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet das Hotel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Hotel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

(4) Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschriften gekündigt, verliert das Hotel den Anspruch auf den Reisepreis. Der Kunde schuldet dem Hotel dann aber für die in Anspruch genommenen Leistungen eine angemessene Entschädigung. Diese verrechnet das Hotel dem gezahlten Reisepreis. Sollte dann mehr gezahlt worden sein, als geschuldet, erstattet das Hotel die Differenz.

(5) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das Hotel nicht zu vertreten hat.

IX. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für einen Verstoß gegen das in allen Zimmern und im gesamten Hotel mit Ausnahme der eigens gekennzeichneten Plätze bestehende Rauchverbot. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern geraucht haben, wird das Zimmer einer gesonderten Reinigung durch einen Reinigungsdienst unterzogen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde.

X. Hausordnung

Es gilt während des Aufenthalts vor Ort die Hausordnung, die vor Ort ausgehängt ist. Auf Wunsch übersendet das Hotel die Hausordnung vorab. Die Hausordnung konkretisiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – Göttingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: 07.10.202

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